Wer kann die gemietete Baumaschine nutzen?

Die gemieteten Geräte dürfen ausschließlich von im Vertrag benannten, qualifizierten Personen verwendet werden. Falls für bestimmte Geräte spezielle Zertifizierungen erforderlich sind, müssen diese ebenfalls vorliegen.

Kann ich als Privatperson Baumaschine mieten?

Ja, LOXAM bietet Privatpersonen die Vermietung von Baumaschine an. Bestimmte Geräte sind jedoch Gewerbekunden vorbehalten und werden durch den Hinweis „IST GESCHÄFTSKUNDEN VORBEHALTEN“ auf der Website gekennzeichnet.

Kann ich eine Niederlassung aufsuchen, um die Baumaschine zu besichtigen, bevor ich sie miete?

Absolut – unsere Niederlassungen stehen allen offen. Sie können jederzeit vorbeikommen, um die verfügbaren Modelle kennenzulernen, Ihre Fragen zu stellen und bei Bedarf eine kurze Vorführung zu erhalten.

Kann ich während der Miete zusätzliche Baumaschine zu meinem Vertrag hinzufügen?

Ja, es ist durchaus möglich, Ihren Vertrag anzupassen.
Kontaktieren Sie einfach Ihre Niederlassung , um Ihren Vertrag anpassen zu lassen.

Welche Verbote gibt es bezüglich der Nutzung der Geräte?

Die Nutzung der Geräte muss exakt den im Mietvertrag festgelegten Tätigkeiten entsprechen.

Jede zweckfremde Verwendung – etwa der Transport von Personen, das Befahren nicht zugelassener Bereiche oder Einsätze, die vom Hersteller nicht vorgesehen sind – ist strengstens untersagt. Ebenso ist es verboten, das Gerät durch nicht autorisierte Dritte zu verändern, zu demontieren oder reparieren zu lassen.

Bei Zuwiderhandlung erlöschen sämtliche Ansprüche auf Garantie- und Versicherungsleistungen.

Kann ein Dritter (Mitarbeiter, Subunternehmer) in meinem Namen Geräte mieten?

Ja, das ist möglich. Allerdings muss die Person, die die Baumaschine abholt, ausdrücklich vom Vertragsnehmer autorisiert werden.

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